Pflegegrade

Pflegegrade

Ganz gepflegt das Alter genießen

Die Zuordnung in einen der fünf Pflegegrade richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung übernimmt der MDK, der medizinische Dienst der Krankenversicherung. Pflegebedürftig sind laut Sozialgesetzbuch Menschen, die „wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Mit uns erreichen Sie die nächste Stufe!

Entscheidend für den Pflegegrad ist der Hilfsbedarf in der Grundpflege – also Ernährung, Mobilität und Körperhygiene. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade wirkt sich also direkt auf die Höhe der Leistungen aus, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten. Nicht selten lohnt es sich, weitere Unterstützung zu suchen! Deshalb setzt sich Medicare dafür ein, dass Sie tatsächlich die Leistungen erhalten, die Sie benötigen – und die Ihnen zustehen. Wir begleiten Sie bei der Begutachtung Ihrer Pflegebedürftigkeit, sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich und halten den direkten Draht zur Pflege- und Krankenversicherung. Damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: Ihr Leben.

Neue Pflegegrade ab 2017

Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel „+1“.

In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden ab 2017
Pflegestufe I Pflegegrad 2
Pflegestufe II Pflegegrad 3
Pflegestufe III Pflegegrad 4
Pflegestufe III (Härtefall) Pflegegrad 5

Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel „+2“.

In Pflegestufen bis 2016 In Pflegegraden ab 2017
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe I Pflegegrad 3
Pflegestufe I Pflegegrad 4
Pflegestufe III Pflegegrad 5